- Kann ich telefonisch bestellen?
- Ja, telefonisch oder über das kurze Formular kann bestellt werden.
- Was passiert nach dem Absenden der Bestellung?
- Eine Bestellung wird während der Öffnungszeiten entgegengenommen und innerhalb der Arbeitszeit ruft jemand zurück. Beim Rückruf werden die gewünschten Artikel, die Menge und der passende Zeitpunkt für Abholung oder Zustellung besprochen, und der Zahlungsart bar. Die Ware wird erst nach dieser Bestätigung im kleinen Laden hergerichtet. Bitte die Telefonnummer gut lesbar eintragen, weil ohne Rückruf keine verbindliche Reservierung für den gewünschten Haushaltstermin entsteht. Damit bleiben Größen, Stückzahlen, Adresse und Abholzeit für beide Seiten klar und der Ablauf gut nachvollziehbar bei jeder Bestellung.
- Gibt es eine Zustellung nach Hause?
- Die Zustellung erfolgt in Graz und nahe gelegenen Orten, wenn der Mindestbestellwert von 25 Euro erreicht ist am vereinbarten Tag. Der Termin wird telefonisch vereinbart, bezahlt wird bar bei der Übergabe in bar vor Ort. Wer lieber selbst kommt, holt die vorbereitete Bestellung im Geschäft ab und bezahlt dort zu den genannten Öffnungszeiten, sofern der Rückruf zuvor erfolgt ist und alles bestätigt wurde.
- Wie bleiben die Preise bei den Artikeln nachvollziehbar?
- Im Geschäft gibt es Haushaltswaren für überschaubare Beträge zu Hause. Eine feste Rabattaktion ist nicht vorgesehen hier. Die Preise stehen direkt bei den Artikeln im Laden. Manche Stücke haben einen Startpreis, wenn verschiedene Größen bestellt werden können. Ein Artikel kann auf Bestellung kommen und wird dann beim Rückruf eigens erwähnt. Derzeit nicht lagernde Ware ist mit einem klaren Hinweis gekennzeichnet. Das Geschäft führt heute keine Onlinekassa. Bei Fragen zu Maßen, Mengen oder dem passenden Einsatz lässt sich der Bedarf telefonisch vorab besprechen.
- Wann kann ich eine Bestellung abholen?
- Geöffnet ist Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, samstags bis 12 Uhr für Abholung und Beratung vor Ort. Am Sonntag bleibt das Geschäft geschlossen, und Feiertage werden rechtzeitig im Aushang sichtbar bekannt gegeben.